Sachbearbeitung im Bereich Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII - Fachbereich 21 (befristet, Voll- und Teilzeit)
Der wichtigste Erfolgsfaktor einer funktionierenden Verwaltung des Landkreises sind engagierte und motivierte Mitarbeitende - Trage dazu bei!
Sachbearbeitung im Bereich Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII - Fachbereich 21 (befristet, Voll- und Teilzeit)
Deine Aufgaben:
- Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII, insbesondere Planung und Steuerung der Hilfen nach § 35a SGB VIII – Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Behinderung
- Durchführung von Teilhabeplanungen und Bedarfsermittlungen im Rahmen der „großen Lösung“, auch für Kinder und Jugendliche nach SGB IX.
- Abwendung/Abmilderung der Folgen einer Behinderung von Kindern und Jugendlichen bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
- Hilfe zur Lebensbewältigung, insbesondere Teilhabe an Bildung und soziale Teilhabe
- Ermöglichung zur Teilhabe am gesellschaftlichen System, so dass Individuation, Sozialisation und Integration möglich wird
- Beratung und Unterstützung von jungen Menschen und Familien
- Mitarbeit an der Umsetzung der Eingliederungshilfe in den Bereich der Jugendhilfe sowie an einer inklusiven Infrastruktur u.a. auch dem 4+1 Programm an Schulen im Landkreis
Dein Profil:
- Studienabschluss als Bachelor of Arts, Studiengang Soziale Arbeit bzw. Dipl. Sozialarbeiter (m/w/d), Dipl. Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung (m/w/d) oder Dipl. Pädagogen (m/w/d) oder ein vergleichbarer Studienabschluss.
- einen Führerschein der Klasse B
- die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung eines privaten PKW gegen Wegstreckenentschädigung
- ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit und Dienstleistungsorientierung
- Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit
- Planungs- und Organisationsfähigkeit
- gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
- Fundierte EDV Kenntnisse (MS-Office)
Idealerweise bringst Du mit:
- Berufserfahrungen in der Jugendhilfe, alternativ Studien- und/oder Praktikaschwerpunkte im Bereich der Jugendhilfe
- fundierte Fach- und Rechtskenntnisse im SGB VIII und SGB IX
- eigenverantwortliche Arbeitsweise
- Flexibilität und Teamfähigkeit
Wir bieten:
- zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere vorläufig befristet Stellen in Voll- und Teilzeit mit der Option auf Entfristung zu späterem Zeitpunkt
- eine leistungsgerechte Bezahlung (EGr S12 TVöD)
- 30 Tage Urlaub, für den Bereich der Tarifbeschäftigten außerdem: Leistungsentgelt, Sonderzahlung, zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung
- Flexible Arbeitszeit
- Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Homeoffice-Möglichkeiten abhängig vom Arbeitsplatz und nach der Einarbeitungszeit
- Regelmäßige Supervision
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Jährliche Klausurtagung der Sozialen Dienste
- Ein gutes Arbeitsklima in einem funktionierenden Team
- vielfältige und attraktive Angebote des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
- Möglichkeit des Jobrad-Leasings
- eine gute Anbindung an den ÖPNV
- Angebot eines vergünstigten Deutschlandtickets
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderung der Stelle, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Haben wir Dein Interesse geweckt?
Dann bewirb Dich bis zum 22.03.2026 direkt über unser Bewerbungsportal.
Kontaktperson für Fachliches:
Frau Denise Hartmann-Mohr (Tel. 07274 53-270)Kontaktperson für Personalrechtliches:
Frau Heike Schäfer (Tel. 07274-53-413)Die Kreisverwaltung Germersheim fördert aktiv die Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden. Wir wünschen uns ausdrücklich Bewerbungen aller Altersgruppen, unabhängig von Geschlecht, einer Behinderung, dem ethnischen Hintergrund, der Religion, Weltanschauung oder sexuellen Identität. Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen mit Unterrepräsentanz an. Im Falle einer Unterrepräsentanz werden Bewerbungen von Frauen, bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte Menschen werden bei sonst gleicher fachlicher und persönlicher Eignung ebenfalls bevorzugt berücksichtigt.