Wir setzen auf dieser Website Cookies ein. Es handelt sich bei den verwendeten Cookies um sogenannte "technisch notwendige Cookies", welche keine aktive Einwilligung des Benutzers erfordern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Sachbearbeitung im Bereich Betreuungsbehörde - Fachbereich 23 (unbefristet, Vollzeit)

Der Landkreis Germersheim ist der südöstlichste Landkreis in Rheinland-Pfalz. Dank seiner günstigen Lage haben sich gute infrastrukturelle, wirtschaftliche und touristische Strukturen entwickelt. Rund 136.000 Einwohner leben in den zwei verbandsfreien Städten und den sechs Verbandsgemeinden mit insgesamt 31 Gemeinden. Der wichtigste Erfolgsfaktor einer funktionierenden Verwaltung des Landkreises sind engagierte und motivierte Mitarbeitende - Trage dazu bei!

Sachbearbeitung im Bereich Betreuungsbehörde - Fachbereich 23 (unbefristet, Vollzeit)

Deine Aufgaben:

  • nach dem Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), u.a.:
    • Beratung und Unterstützung des Betreuungspersonals und der bevollmächtigten Personen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
    • Unterstützung von betreuten Personen und Angehörigen,  geeignete Hilfen in die Wege zu leiten bzw. die notwendigen Dienste zu organisieren
    • Zusammenwirken mit anderen Sozialleistungsträgern zur Vermeidung einer gesetzlichen Betreuung, um Unterstützungsleistungen für die Betroffenen zu realisieren
    • Aufklärung über alle Vorsorgemöglichkeiten
    • Registrierungsverfahren für berufliche Betreuungspersonen als Stammbehörde
  • im betreuungsgerichtlichen Verfahren, u.a.:
    • Erstellung von Sozialberichten
    • Gewinnung geeigneter Betreuungspersonen

Dein Profil:

  • Abschluss als Verwaltungsfachwirt (m/w/d) (Angestelltenprüfung II) bzw. Befähigung für das dritte Einstiegsamt in der Fachrichtung Finanzen und Verwaltung (ehemals gehobener nichttechnischer Dienst) oder vergleichbare Abschlüsse
  • Abschluss als Verwaltungsfachangestellte (w/m/d) oder einer vergleichbaren Ausbildung und der Bereitschaft die Angestelltenprüfung II zu absolvieren. Die Zulassung zu der Angestelltenprüfung II setzt die Erfüllung der jeweiligen Zulassungskriterien voraus
  • einen Führerschein der Klasse B
  • die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung eines privaten PKW gegen Wegstreckenentschädigung
  • ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit und Dienstleistungsorientierung
  • Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit
  • Planungs- und Organisationsfähigkeit
  • gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
  • Fundierte EDV Kenntnisse (MS-Office)

Idealerweise bringst Du mit:

  • Berufserfahrungen und fundierte Fach- und Rechtskenntnisse im Betreuungsrecht

Wir bieten:

  • zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle im Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit (39 Std./Woche) 
  • eine leistungsgerechte Bezahlung (EGr 9c TVöD)
  • 30 Tage Urlaub, für den Bereich der Tarifbeschäftigten außerdem: Leistungsentgelt, Sonderzahlung, zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung
  • Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Homeoffice-Möglichkeiten abhängig vom Arbeitsplatz und nach der Einarbeitungszeit
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • attraktive Angebote des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • Möglichkeit des Jobrad-Leasings
  • eine gute Anbindung an den ÖPNV
  • Angebot eines vergünstigten Deutschlandtickets

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderung der Stelle, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.

Haben wir Dein Interesse geweckt?

Dann bewirb Dich bis zum 19.05.2024 direkt über unser Bewerbungsportal.

zur Onlinebewerbung

Kontaktperson für Fachliches:

Frau Karin Kaltenbach (Tel. 07274 53-265)

Kontaktperson für Personalrechtliches:

Frau Schäfer (Tel. 07274 53-413)

Die Kreisverwaltung Germersheim fördert aktiv die Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden. Wir wünschen uns ausdrücklich Bewerbungen aller Altersgruppen, unabhängig von Geschlecht, einer Behinderung, dem ethnischen Hintergrund, der Religion, Weltanschauung oder sexuellen Identität. Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen mit Unterrepräsentanz an. Im Falle einer Unterrepräsentanz werden Bewerbungen von Frauen, bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte Menschen werden bei sonst gleicher fachlicher und persönlicher Eignung ebenfalls bevorzugt berücksichtigt.