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Fachkraft im Bereich Jugendförderung – Kreisjugendpflege - Fachbereich 21 (unbefristet, Teilzeit)

Der wichtigste Erfolgsfaktor einer funktionierenden Verwaltung des Landkreises sind engagierte und motivierte Mitarbeitende - Trage dazu bei!

Fachkraft im Bereich Jugendförderung – Kreisjugendpflege - Fachbereich 21 (unbefristet, Teilzeit)

Deine Aufgaben:

Das Aufgabengebiet der Kreisjugendpflege umfasst die Förderung der Jugendarbeit, die Förderung der Jugendverbände und der Jugendsozialarbeit nach
§§ 4, 11, -14 SGB VIII im Landkreis Germersheim:

  • Konzeptionelle und jugendhilfeplanerische Aufgaben zur Weiterentwicklung des Jugendförderungskonzepts im Landkreis Germersheim
  • Ausübung der Fachaufsicht und Beratung der hauptamtlichen Fachkräfte der kommunalen Jugendpflege in den Verbandsgemeinden des Landkreises
  • Planung, Koordination und Moderation des Arbeitskreises Jugendpflege und der kommunalen Jugendpflege im Rahmen des kommunalen Jugendpflegekonzepts im Landkreis
  • Fortschreibung und Weiterentwicklung der Zielvereinbarungen im Rahmen der kommunalen Jugendpflege in Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden
  • Abwicklung der Personalkostenzuschüsse nach den Kreisrichtlinien zur Jugendförderung
  • Planung und Koordination zentraler Maßnahmen und Veranstaltungen der Jugendförderung, z.B. Gruppenleiterschulungen, Bildungsfahrten, Demokratiebildung, Informations- und Präventionsveranstaltungen
  • Konzeption, Organisation und Durchführung von Fachveranstaltungen für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit
  • Mitarbeit bei der Konzeption und Durchführung von Beteiligungsprojekten
  • Ansprechperson für die im Landkreis aktiven Vereine und Jugendverbände in organisatorischen, rechtlichen, finanziellen und pädagogischen Fragen
  • Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Jugendförderung, Erstellen von Pressetexten u. a. m.
  • Vorbereitung von Vorlagen für Gremien der Jugendförderung
  • Beratung politischer Gremien
  • Initiierung, Koordination und Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des erzieherischen und gesetzlichen Jugendschutzes
  • Zusammenarbeit im Rahmen des Jugendschutzes mit Polizeibehörden und Ordnungsämtern- Förderung der Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler

Dein Profil:

  • Studienabschluss als Bachelor of Arts, Studiengang Soziale Arbeit bzw. Dipl. Sozialarbeiter (m/w/d), Dipl. Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung (m/w/d) oder Dipl. Pädagogen (m/w/d) oder ein vergleichbarer Studienabschluss.
  • einen Führerschein der Klasse B
  • die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung eines privaten PKW gegen Wegstreckenentschädigung

Idealerweise bringst Du mit:

  • Berufserfahrungen in der Jugendhilfe, alternativ Studien- und/oder Praktikaschwerpunkte im Bereich der Jugendhilfe, Erfahrung in der Präventionsarbeit
  • fundierte Fach- und Rechtskenntnisse im SGB VIII

Wir bieten:

  • zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Teilzeit (19,5 Std./Woche) mit der Option zur Erhöhung der Arbeitszeit zu einem späteren Zeitpunkt
  • eine leistungsgerechte Bezahlung (EGr 12 TVöD SuE) ⇾ Übersicht Entgeltgruppen (die Stufe wird nach vorliegender einschlägiger Berufserfahrung festgelegt)
  • 30 Tage Urlaub
  • Leistungsentgelt, Sonderzahlung & Zusatzversorgung nach TVöD
  • Flexible Arbeitszeit
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Homeoffice-Möglichkeiten abhängig vom Arbeitsplatz
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • vielfältiges Betriebliches Gesundheitsmanagement 
  • Jobrad-Leasing und JobTicket
  • gute Anbindung an den ÖPNV

Haben wir Dein Interesse geweckt?

Dann bewirb Dich bis zum 08.12.2024 direkt über unser Bewerbungsportal.

zur Onlinebewerbung

Kontaktperson für Fachliches:

Frau Denise Hartmann-Mohr (Tel. 07274 53-270)

Kontaktperson für Personalrechtliches:

Frau Bernhard-But (Tel.: 07274/53-360)

Die Kreisverwaltung Germersheim fördert aktiv die Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden. Wir wünschen uns ausdrücklich Bewerbungen aller Altersgruppen, unabhängig von Geschlecht, einer Behinderung, dem ethnischen Hintergrund, der Religion, Weltanschauung oder sexuellen Identität. Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen mit Unterrepräsentanz an. Im Falle einer Unterrepräsentanz werden Bewerbungen von Frauen, bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte Menschen werden bei sonst gleicher fachlicher und persönlicher Eignung ebenfalls bevorzugt berücksichtigt.