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Fachkraft Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohter Menschen und für Bedarfsermittlung für pflegebedürftige Menschen (unbefristet, Vollzeit)

Der wichtigste Erfolgsfaktor einer funktionierenden Verwaltung des Landkreises sind engagierte und motivierte Mitarbeitende - Trage dazu bei!

Fachkraft Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohter Menschen und für Bedarfsermittlung für pflegebedürftige Menschen (unbefristet, Vollzeit)

Deine Aufgaben:

  • Umfassende Beratung der Betroffenen und ihrer Angehörigen über Möglichkeiten der Unterstützung nach dem SGB IX, Teil 2 und durch andere Sozialleistungs- und Rehabilitationsträger sowie Dritte
  • Durchführung der individuellen personenzentrierten Teilhabe – und Gesamtplanung mit allen Beteiligten
  • Erforderlichkeitsprüfung unter den gesetzlichen Vorgaben und Beachtung vorrangiger Ansprüche gegenüber anderen Rehabilitations- und Sozialleistungsträgern
  • Schnittstellenmanagement bei Leistungskonkurrenzen insbesondere zur Jugendhilfe und zu Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung
  • Koordination und Durchführung der Teilhabe- und Gesamtplankonferenzen einschließlich der Vor- und Nachbereitung
  • Ermittlung des pflegerischen Bedarfs nach den Maßstäben des SGB XI und 7. Kapitel SGB XII
  • Schnittstellenmanagement bei Leistungskonkurrenzen insbesondere zur Eingliederungshilfe und zu Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung
  • Aufbau und Fortschreibung eines Begutachtungssystems einschließlich der Erstellung von Begutachtungskriterien ausgerichtet an den Neuregelungen des PSG II und III
  • Netzwerkaufbau mit Pflegestützpunkten, ambulanten Pflegediensten und Anbietern stationärer und teilstationärer Pflege im Zusammenwirken mit der Geschäftsstelle der Regionalen Pflegekonferenz

Dein Profil:

  • Studienabschluss als Bachelor of Arts, Studiengang Soziale Arbeit bzw. Dipl. Sozialarbeiter (m/w/d), Dipl. Sozialpädagoge (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung, Dipl. Pädagoge (m/w/d) oder vergleichbare Abschlüsse
  • einen Führerschein der Klasse B
  • die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung eines privaten PKW gegen Wegstreckenentschädigung

Idealerweise bringst Du mit:

  • Berufserfahrungen in der Teilhabeplanung
  • Kenntnisse aus dem Arbeitsfeld Pflege und im Gesetz (SGB – insbesondere SGB IX, SGB V und SGB XI, PsychKG, BtG, Zivilrecht, etc.)

Wir bieten:

  • zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle im Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit (39 Std./Woche)
  • eine leistungsgerechte Bezahlung (EGr S12 TVöD)  (die Stufe wird nach vorliegender einschlägiger Berufserfahrung festgelegt)
  • 30 Tage Urlaub, für den Bereich der Tarifbeschäftigten außerdem: Leistungsentgelt, Sonderzahlung, zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung
  • flexible Arbeitszeit
  • Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Homeoffice-Möglichkeiten abhängig vom Arbeitsplatz und nach der Einarbeitungszeit
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • vielfältige und attraktive Angebote des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • Möglichkeit des Jobrad-Leasings
  • eine gute Anbindung an den ÖPNV
  • Angebot eines vergünstigten Deutschlandtickets

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderung der Stelle, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.

Haben wir Dein Interesse geweckt?

Dann bewirb Dich bis zum 11.05.2025 direkt über unser Bewerbungsportal.

zur Onlinebewerbung

Kontaktperson für Fachliches:

Frau Karin Kaltenbach (Tel. 07274 53-265)

Kontaktperson für Personalrechtliches:

Frau Heike Schäfer (Tel. 07274 53-413)

Die Kreisverwaltung Germersheim fördert aktiv die Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden. Wir wünschen uns ausdrücklich Bewerbungen aller Altersgruppen, unabhängig von Geschlecht, einer Behinderung, dem ethnischen Hintergrund, der Religion, Weltanschauung oder sexuellen Identität. Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen mit Unterrepräsentanz an. Im Falle einer Unterrepräsentanz werden Bewerbungen von Frauen, bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte Menschen werden bei sonst gleicher fachlicher und persönlicher Eignung ebenfalls bevorzugt berücksichtigt.