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Ausbildung Verwaltungswirt (m/w/d)

Du liebst es, mit vielen verschiedenen Menschen zu kommunizieren und bist sprachlich gewandt? Du hilfst gerne Deinen Mitmenschen und hast Spaß an organisatorischen und verwaltenden Aufgaben? Dann bist Du im #TeamGER genau richtig!

Ausbildung Verwaltungswirt (m/w/d)

Dein Einsatzgebiet:

Als Verwatlungswirt (m/w/d) wirst Du in vielen Bereichen der Kommunalverwaltung benötigt und dort für eine breite Palette hochqualifizierter Sachbearbeitungstätigkeiten eingesetzt. Das Aufgabenspektrum umfasst zum Beispiel die Ordnungsverwaltung, die Sozialen Hilfen, das Personalwesen und das Organisationsmanagement. 

Dein Profil:

  • guter qualifizierter Sekundarabschluss I (mittlere Reife)
  • gute schulische Leistungen, insbesondere in Deutsch und Mathematik
  • gute Allgemeinbildung
  • gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen
  • Computerkenntnisse
  • Interesse an einer bürgernahen Kommunalverwaltung 

Wir bieten:

  • Ausbildungsbeginn: 1. Juli 2026
    Ausbildungsdauer: 2 Jahre
  • Anwärterbezüge nach LBesG RLP
  • 30 Tage Urlaub
  • Flexible Arbeitszeit
  • vielfältige und attraktive Angebote des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • eine gute Anbindung an den ÖPNV
  • Angebot eines vergünstigten Deutschlandtickets

Die Ausbildung erfolgt in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf. Der Vorbereitungsdienst für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt dauert 2 Jahre. Die Praxisphasen (13 Monate ) bei der Kreisverwaltung Germersheim wechseln sich mit den Theoriephasen ( insgesamt 11 Monate )an der Zentralen Verwaltungsschule Rheinland-Pfalz in Mayen ab.

Haben wir Dein Interesse geweckt?

Dann bewirb Dich bis zum 31.08.2025 direkt über unser Bewerbungsportal.

zur Onlinebewerbung

Kontaktperson:

Frau Ulla Seiler-Knape (Tel. 07274-53221)

Die Kreisverwaltung Germersheim fördert aktiv die Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden. Wir wünschen uns ausdrücklich Bewerbungen aller Altersgruppen, unabhängig von Geschlecht, einer Behinderung, dem ethnischen Hintergrund, der Religion, Weltanschauung oder sexuellen Identität. Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen mit Unterrepräsentanz an. Im Falle einer Unterrepräsentanz werden Bewerbungen von Frauen, bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte Menschen werden bei sonst gleicher fachlicher und persönlicher Eignung ebenfalls bevorzugt berücksichtigt.